Die E-Scooter kommen … … worauf’s bei den neuen Elektro-Rollern ankommt

Nicht wenige Wissenschaftler sind der Überzeugung: Die wichtigste Erfindung, die der Mensch jemals gemacht hat, ist das Rad. Rollend geht vieles besonders gut. Das finden ab diesem Sommer in Deutschland auch alle, die gerne elektrorollern – denn für die neuen E-Scooter gab der Bundesrat im April grünes Licht, die Zulassung ist für den Sommer geplant. Damit folgt Deutschland dem Vorbild anderer Länder, in denen bereits munter gescootert wird. Bisher war der Einsatz von E-Scootern auf öffentlichen Flächen verboten.

Mit den neuen „Elektrokleinstfahrzeugen“ macht‘s richtig Spaß, durch die Stadt zu flitzen. Ideal sind sie auch für alle, die mit U-Bahn, S-Bahn, Bus oder Tram reisen und dann von der Zielhaltestelle die letzten Meter mit E-Scootern zurücklegen. Zum Einkaufen braucht‘s auf jeden Fall einen Rucksack, denn zum E-Scootern gehören natürlich beide Hände an den Lenker.

Das Tempo macht den Unterschied
Nach ihrer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit sind grundsätzlich zwei Typen von E-Scootern zu unterscheiden: Die, die maximal 20 km/h schnell sind, können bereits ab 14 Jahren gefahren werden, ohne Führerschein und Helm, aber mit Versicherungsaufkleber der Haftpflichtversicherung. Der Gehweg ist für sie tabu, ihr Terrain ist der Radweg – gibt’s keinen Radweg, heißt es ab auf die Straße. Auf diese müssen die bis zu 25 km/h schnellen E-Roller immer, denn sie werden wie Mofas behandelt. Ihr Fahrer muss daher mindestens 15 sein, eine Mofa-Prüfbescheinigung haben und einen Helm tragen. Zudem braucht‘s ein Mofa-Versicherungskennzeichen.

 

E-Scooter benötigen grundsätzlich eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) und – wie alle Kraftfahrzeuge – eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsunternehmen sind bereits dabei, passende E-Scooter-Versicherungstarife zu entwickeln. Technische Musts für die leisen Flitzer sind zwei Bremsen, die unabhängig voneinander zupacken, seitliche Reflektoren und eine Klingel oder Glocke – Hupen sind dagegen nicht erlaubt. Für Fahranfänger gilt beim Alkohol die 0,0-Promille-Grenze, für alle anderen Fahrer maximal 0,5 Promille.

Auch E-Scooter-Fahren will gelernt sein, denn die Kombination aus kleinen Rädern und hohem Lenker hat’s in sich. So sollte man insbesondere beim Bremsen aus voller Fahrt aufpassen – wer da zu hart bremst, nimmt schnell mal den Weg über die Lenkstange. Auch das Gewicht richtig zu verlagern, sollte man vor der ersten Stadtfahrt mal üben. Zudem gilt erhöhte Sturzgefahr auf nasser oder verschmutzter Fahrbahn.

Vorsicht vor E-Scooter-Langfingern …
… heißt es im Alltag. Denn die leichten Elektroroller sind natürlich im Handumdrehen zu entwenden. Also besser immer im Auge haben und anschließen – wie sich Schlösser mit den kleinen Rädern verbinden lassen, gilt es einfach auszuprobieren. Na dann – gutes Elektrorollen im ersten deutschen E-Scooter-Sommer!

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